Vertragsbedingungen für Produkt-,Produkt-,Illustration, Grafik,Kalligraphie und Logodesign Dienstleistungen

Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen über Produkt-,Illustration, Grafik,Kalligraphie und Logodesign-Dienstleistungen zwischen Solid76 Design und dem Kunden ausschließlich. Selbst wenn der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, haben diese keine Gültigkeit, sofern sie von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen.

1.2 Auch bei Kenntnisnahme abweichender Bedingungen des Kunden führt StueOne den Auftrag vorbehaltlos aus.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von StueOne

1.4 Alle Vereinbarungen zwischen StueOne und dem Kunden werden schriftlich in diesem Vertrag festgehalten.

Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder Auftrag an StueOne ist ein Urheberwerkvertrag zur Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Werken.

2.2 Die erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen und digitalen Daten unterliegen dem Urheberrecht und den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

2.3 Ohne ausdrückliche Zustimmung von StueOne dürfen die erstellten Werke weder im Original noch in Kopie verändert werden.

2.4 Die Nutzungsrechte werden dem Kunden für den jeweiligen Zweck übertragen. Es gilt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2.5 Die einfachen Nutzungsrechte umfassen das Recht auf Abdruck, Vervielfältigung, Verbreitung, elektronische Publikation und Verwendung für Präsentationen und Werbung. Das Urheberrecht bleibt davon unberührt.

2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über.

2.7 Solid76 Design hat das Recht, als Urheber auf den Werken genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt zu Schadensersatz.

2.8 Kundenanweisungen haben keinen Einfluss auf die Vergütungshöhe und begründen kein Miturheberrecht.

Vergütung
3.1 Die Vergütung basiert auf dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD oder dem aktuellen Stundensatz der Grafikerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bereits die Erstellung von Entwürfen ist kostenpflichtig.

3.2 Bei über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehender Nutzung ist StueOne berechtigt, die Differenz zwischen der tatsächlichen und der ursprünglichen Vergütung nachzufordern.

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz berechnet.

4.2 StueOne kann Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen, vorausgesetzt, der Kunde erteilt eine entsprechende Vollmacht.

4.3 Der Kunde stellt StueOne von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus der Beauftragung von Fremdleistungen ergeben.

4.4 Technische Nebenkosten sind vom Kunden zu erstatten.

4.5 Reisekosten und Spesen sind vom Kunden zu erstatten, sofern sie im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen.

Zahlung und Abnahme
5.1 Die Vergütung ist bei Lieferung fällig und ohne Abzug zahlbar.

5.2 Abnahmeverweigerung aus gestalterischen Gründen ist nicht zulässig.

5.3 Teilabnahmen erfordern entsprechende Teilvergütungen. Bei langfristigen Projekten sind Abschlagszahlungen zu leisten.

5.4 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangt werden.

Eigentumsvorbehalt
6.1 Es werden nur Nutzungsrechte, kein Eigentumsrecht übertragen.

6.2 Originale sind nach Nutzung zurückzugeben oder die Kosten für Beschädigung oder Verlust zu erstatten.

6.3 Versendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

Digitale Daten
7.1 Die Herausgabe von Computerdateien ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2 Änderungen an Computerdateien bedürfen der Zustimmung von StueOne.

Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1 Vor Produktion sind Korrekturmuster vorzulegen.

8.2 Produktionsüberwachung erfolgt nur nach Vereinbarung.

8.3 StueOne ist berechtigt, einwandfreie Belegmuster für Eigenwerbung zu verwenden.

Gewährleistung
9.1 StueOne verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der Aufträge.

9.2 Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend zu machen.

Haftung
10.1 Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 StueOne übernimmt keine Haftung für Aufträge an Dritte, sofern kein Auswahlverschulden vorliegt.

10.3 Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche werden an den Kunden abgetreten.

10.4 Der Kunde stellt StueOne von Ansprüchen Dritter frei.

10.5 Mit Freigabe der Entwürfe übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren Richtigkeit.

10.6 Für freigegebene Werke entfällt die Haftung von StueOne.

10.7 StueOne haftet nicht für wettbewerbsrechtliche oder kennzeichenrechtliche Fragen.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1 Gestaltungsfreiheit besteht innerhalb des Auftrags.

11.2 Änderungswünsche des Kunden können zu Mehrkosten führen.

11.3 Der Kunde versichert, zur Verwendung aller Vorlagen berechtigt zu sein.

Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz von StueOne

12.2 Die Unwirksamkeit einer Bedingung berührt die Gültigkeit der übrigen nicht

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